Auslandskrankenversicherung - welche Krankenversicherung ist nötig?

Vor Krankheiten und Unfällen ist niemand gefeit, auch nicht im Urlaub oder auf beruflich bedingten Reisen. Dabei können Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt im Ausland kostspielig werden, ganz zu Schweigen von einem medizinisch erforderlichen Rücktransport nach Deutschland. Letzteres wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und auch die Privatkrankenversicherung [Privatversicherung] übernimmt diese Kosten im Regelfall nicht, jedoch tritt hier die private Auslandskrankenversicherung in Leistung.

Krankenversicherungen

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme an Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Unfälle im Ausland in der Regel nicht. Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet wesentlich mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Jeder der in eine privat Krankenkasse wechseln kann, sollte sich über die private Krankenversicherung bei einem Experten informieren.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandskrankenversicherung aber allein schon deswegen ein Muss, weil bei einem Krankheitsfall während eines Aufenthaltes in einem EU-Land nicht alle diesbezüglichen Aufwendungen vollständig und Kosten von freien (also ohne vertragliche Bindung zum jeweiligen Gesundheitssystem) Privatärzten und Privatkliniken im Normalfall überhaupt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Zudem besteht in vielen Staaten außerhalb der EU überhaupt kein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Darum sollte man bereits an eine Auslandskrankenversicherung denken, wenn man den Urlaub buchen möchte.
Privat Krankenversicherte verfügen zwar oftmals über einen weltweiten Versicherungsschutz bei begrenzten Auslandsaufenthalten - dies ist zu prüfen -, der Rücktransport ins Heimatland zählt allerdings gewöhnlich nicht zum Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung, so dass auch hier der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist.
Die Auslandskrankenversicherung oder auch Reise-Krankenversicherung greift unter anderem bei Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel, Krankentransporte, Rücktransporte sowie bei Tod des Versicherten bei Aufwendungen für eine Bestattung vor Ort oder die Überführung ins Heimatland.
Kosten werden von der Versicherungsgesellschaft gänzlich übernommen, zum Beispiel für den nicht durch die Krankenversicherung abgesicherten, medizinisch erforderlichen Rücktransport in die Bundesrepublik, bzw. die Differenz zwischen bestehender Belastung und Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse ausgeglichen.
In welchem Rahmen sich die Leistungen der Auslandskrankenversicherung erstrecken und ob Beschränkungen bezüglich der Reiseart (geschäftlich oder privat) oder auf bestimmte Ländergruppen existieren, ist dem jeweiligen Vertragswerk zu entnehmen. Gleiches gilt für etwaige Selbstbeteiligungen, die Versicherungsdauer pro Reise (Tage) und die Verlängerung der Versicherungszeit bei Erkrankungen zum Ende der Versicherungsdauer.
Die Auslandsreisekrankenversicherung wird als Tagespolice, das bedeutet, Schutz für eine einzige Reise, angeboten - insbesondere im Zusammenhang mit Reisepaketen, die daneben eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisegepäckversicherung usw. enthalten - sowie als Jahrespolice. Eine solche Jahresversicherung betrifft sämtliche Reisen eines Jahres und verlängert sich ohne Kündigung üblicherweise immer automatisch um weitere 12 Monate.

 

Informationen zu dieser Webseite: Impressum, Datenschutzbestimmungen und Copyright.

Impressum | Datenschutzerklärung | Weitere Informationen

Copyright 2009 - heute by werbedesign-neuenkirchen.de